Service / AGB´s bzw. Gastaufnahmevertrag
AGB´s oder Gastaufnahmevertrag
Aussichtsbauernhof "Gretchens Hof", Inhaber: Gilbert Gerke, Grenzweg 14, 59955 Winterberg, Tel.: 02758/259, mail: gilbert.gerke@t-online.de
Gastaufnahmevertrag/Beherbergungsvertrag
Definition der Betriebsarten: Pension und Ferienwohnung
Erläuterung Pension:
Eine Pension ist ein Beherbergungsbetrieb, in dem Unterkunft normalerweise für mehr als eine Nacht und Speisen überwiegend Hausgästen angeboten werden. Ein Ferienzimmer ist eine Unterkunft in einem privaten Haus, die nicht erlaubnispflichtig und mit maximal neun Betten ausgestattet ist.
Erläuterung Ferienwohnung:
Eine Ferienwohnung ist eine abgeschlossene Unterkunft innerhalb eines Hauses mit eigenem Sanitärbereich und Selbstverpflegungseinrichtung, in der zum vorübergehenden Aufenthalt Gäste aufgenommen werden.
Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, bzw. die Ferienwohnung beim Vermieter bestellt und zugesagt ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Vermieter hat das Recht in zeitlichen Intervallen während der Mietzeit, die Wohnung/bzw. das Zimmer zur Reinigung oder/und Wechsel der Bettwäsche und Handtücher zu betreten.
5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen sind in den nachfolgenden Storno- Bedingungen bei nicht anderweitiger Vermietung enthalten:
Stornobedingungen:
Die Mindeststornogebühr beträgt 30,00 EUR
Storno erfolgt bis 360 Tage vor Anreise:
20 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Storno erfolgt bis 180 Tage vor Anreise:
30 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Storno erfolgt bis 90 Tage vor Anreise:
60 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Storno erfolgt bis 60 Tage vor Anreise:
80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Storno erfolgt bis weniger als 30 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise:
90 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Fälligkeit der Stornogebühr: unverzüglich und unaufgefordert nach erfolgter Stornierung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto.
Der Vermieter wird dem Mieter eine anderweitige Vermietung in der vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Mietzeit unverzüglich mitteilen und eine Verrechnung der bestehenden Forderungen des Vermieters und evtl. Rückforderungen des Mieters vornehmen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
6. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 5. errechneten Betrag zu zahlen.
7. Anzahlungen
Soweit in der Buchungsbestätigung des Vermieters (Gretchens Hof) eine Anzahlung vereinbart ist, so hat der Mieter diese fristgerecht zu leisten.
8. Kurbeitrag
*Kurbeitrag der Tourist-Information Winterberg
Der Kurbeitrag von 2,20 € pro Person/Nacht für Personen ab 16 Jahren ist nicht im Mietpreis enthalten.
*Kurbeitragsangabe ohne Gewähr
9. Haftung
Die Nutzung der Pension/Ferienwohnung und der verbundenen Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko für den Gast (Vertragspartner) und aller Mitreisenden. Der Vermieter haftet nur für sein grob fahrlässiges Verhalten. Das Grillen von Speisen im Außenbereich der Pension/Ferienwohnung ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.
10. Datenschutz
Der Auftraggeber erlaubt dem Vermieter, "Gretchens Hof", Inhaber: Herrn Gilbert Gerke, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen personenbezogenen Daten zu speichern.
11. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen - Salvatorische Klausel -
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu
ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen und Richtlinien des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und Deutscher Tourismusverband e.V. sowie dem Vertragszweck geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist 59955 Winterberg.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Kontaktinformationen der Institutionen:
DEHOGA Bundesverband
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
Besucheranschrift: Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Postanschrift: 10873 Berlin
Tel.: 030/72 62 52-0
Fax: 030/72 62 52-42
mail: info@dehoga.de
Internet: https://www.dehoga.de
Deutscher Tourismusverband e.V.
Deutscher Tourismusverband Service GmbH
Bertha-von-Suttner-Platz 13
53111 Bonn
Tel.: 02 28 - 98 52 2 -0
Fax: 02 28 - 98 52 28
mail: kontakt@deutschertourismusverband.de
Internet: https://www.deutschertourismusverband.de